Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2266
VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89 (https://dejure.org/1989,2266)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1989 - 8 TH 3414/89 (https://dejure.org/1989,2266)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1989 - 8 TH 3414/89 (https://dejure.org/1989,2266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68 Abs 1 S 1 VwGO, § 80 Abs 1 S 1 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 18 Abs 1 S 2 GastG
    (Widerspruch gegen Sperrzeitverkürzung; vorläufiger Rechtsschutz gem VwGO § 80 Abs 5; Sofortvollzug der Sperrzeitverkürzung; Interessenabwägung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 185
  • DVBl 1990, 718
  • GewArch 1990, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89
    Vielmehr stößt die aufschiebende Wirkung des von einem Dritten eingelegten Rechtsbehelfs als Regelfall des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen der gebotenen gleichrangigen Berücksichtigung der Rechtsposition des Begünstigten (so schon BVerfGE 35, 263, 278) an Grenzen.
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89
    Wenn auch der bauplanungsrechtliche Gebietscharakter nur indizielle Bedeutung für die Zulässigkeit einer Sperrzeitverkürzung haben kann und darüber hinaus auch auf die Art, den Umfang und die tatsächliche Nutzung der Umgebung des Betriebes abgestellt werden muß (Hess. VGH, U. v. 02.10.89 -- 8 UE 3318/88 --), so ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, daß der Antragsgegner in dem angegriffenen Bescheid eine Reihe von Auflagen erteilt hat, deren Einhaltung und deren Eignung zum Schutze der Nachbarschaft durch das Vorbringen der Beigeladenen nicht glaubhaft als widerlegt angesehen werden können.
  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Dieses hält die Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 und des § 80 Abs. 5 und Abs. 6 VwGO gerade auch deshalb bereit, um über eine gerechte Interessenabwägung den erforderlichen Ausgleich zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Dritten und des Genehmigungsempfängers herzustellen (BVerfG -- Dreierausschuß --, B. v. 01.01.84 -- 1 BvR 231/84 -- GewArch 1985, S. 16; OVG Münster, B. v. 27.02.87 -- 21 B 181/86 -- aaO, Bay. VGH, B. v. 06.08.87 -- Nrn. 22 AS 87.00866 und 22 AS 87.00589 -- BayVBl. 1988, S. 86, 87; Hess. VGH, B. v. 24.11.89 -- 8 TH 3414/89 -- GewArch 1990, S. 74, 75/76, zuletzt B. v. 23.05.90 -- 8 TH 1006/90 --).
  • VGH Hessen, 25.01.1991 - 14 TH 3595/90

    Sperrzeitverkürzung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

    Anders als in dem Sachverhalt, der dem durch Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2989 entschiedenen Verfahren - 8 TH 3414/89 - zugrunde lag - dort ist dem Antrag der jetzigen Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Sperrzeitverkürzung auf der Grundlage der damals dem beschließenden Senat fehlenden Erkenntnisse über das Maß der von der Gaststätte ausgehenden und den jetzigen Antragstellern zumutbaren Geräuschemissionen bzw. Immissionen nach Beweislastgrundsätzen stattgegeben worden -, steht nunmehr nach dem zwischen den Beteiligten unstreitigen Ergebnis des vom Technischen Überwachungs-Verein Hessen e.V. am 21. Dezember 1989 ausgestellten Lärmgutachtens (Bl. 620 ff. der Beiakten) fest, daß die auch für ein weniger störungsempfindliches Gebiet geltenden Immissionsrichtwerte jedenfalls im Zeitpunkt der in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 1989 durchgeführten Messung überschritten worden sind.

    Da im hier zu entscheidenden Verfahren - wiederum anders als in dem Verfahren 8 TH 3414/89 - auf der Antragstellerseite drei Personen mit jeweils dem gleichen Interesse am Ausgang des Verfahrens stehen - nur auf die sich für die Antragsteller ergebende Bedeutung der Sache ist bei der Streitwertfestsetzung abzustellen -, ist der in Eilverfahren zu halbierende sogenannte Auffangstreitwert von 6.000,00 DM dreifach anzusetzen.

  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90

    Zur abfallrechtlichen Zulassung einer Kiesgrube als Entsorgungsstätte für nicht

    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Berufung auf die vom Bundesverfassungsgericht vertretene Auffassung, vgl. etwa Hess. VGH, B. v. 24.11.1989 - 8 TH 3414/89 - GewArch 1990, S. 74, 75/76, zuletzt B. v. 31.05.1990 - 8 R 3118/89 - Entscheidungsabdr.
  • VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89

    Regelungsvorbehalt für gentechnische Anlagen erstreckt sich nicht auf

    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (so schon BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1973 -- 1 BvL 33/69 und 14/72 --, BVerfGE 35, 263, 278; BVerfG -- Dreierausschuß --, Beschluß vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, S. 16; zuletzt auch Hess. VGH, Beschluß vom 24. November 1989 -- 8 TH 3414/89 --, GewArch 1990, S. 74, 75/76), für die Interessen der Antragsteller aber weder hinreichende Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage noch andere schützenswerte Gesichtspunkte streiten, überwiegt das Interesse der Beigeladenen, zur Wahrung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen durch weitere Verzögerung von der erteilten Genehmigung sofort Gebrauch zu machen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht